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VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 CE 13.10032 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2012/2013; Vergabe eines zusätzlichen Studienplatzes; Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 CE 13.10032
- VGH Bayern, 30.04.2013 - 7 CE 13.10032
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10
Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 CE 13.10032
Die Frage, ob auch ohne normative Vorgaben "die Heranziehung der Auswahlkriterien des zentralen Vergabeverfahrens für die Verteilung der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten Restkapazitäten" im Hinblick auf die Chancengleichheit der Bewerber möglich oder sogar geboten ist (vgl. BVerwG, U.v.23.3.2011 - 6 CN 3/10 - juris Rn. 32 f.), bedarf nochmaliger Überprüfung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 C 268/10
Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 CE 13.10032
Der Senat hat - im Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. z.B. OVG NW, B.v.12.10.2010 - 13 C 268/10 - juris Rn. 10 ff.) - im Beschwerdeverfahren Anlass, die Abweichung des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Senats näher zu prüfen. - VGH Bayern, 08.08.2006 - 7 CE 06.10020
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 CE 13.10032
Denn der "außerkapazitäre Weg zur Studienzulassung, der auf dem grundrechtlich begründeten Anspruch auf Hochschulzugang beruht, steht selbstständig neben den gesetzlich normierten regulären Verfahren ... Er steht daher allen hochschulzugangsberechtigten Bewerbern unabhängig von einer Rangziffer und unabhängig von der vorherigen Beteiligung an einem Vergabeverfahren offen ... Wer einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungzahl beansprucht, kann demzufolge nicht darauf verwiesen werden, sich vorher um einen freien Platz innerhalb der festgesetzten Kapazität zu bewerben" (vgl. BayVGH, B.v.8.8.2006 - 7 CE 06.10020 u.a. - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.04.2009 - 3 CE 09.795
Änderung der Geschäftsverteilung eines Gerichts; Präsidium des Gerichts für …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 CE 13.10032
Nach § 173 VwGO i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Beschwerdegericht vor der Entscheidung über die Beschwerde die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung aussetzen, wenn der angefochtene erstinstanzliche Beschluss offenkundig fehlerhaft ist oder eine sofortige Vollziehbarkeit eine unzumutbare Belastung bewirkt (vgl. BayVGH vom 8.4.2009 - 3 CE 09.795 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2013 - 3 M 650/12
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Der Senat lässt es offen, ob die Beschwerde der Antragstellerin im Verfahren 3 M 656/12 bereits mangels eines Anordnungsgrundes deshalb zurückweisen ist, weil sich die Antragstellerin nicht um einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin bei der Stiftung Hochschulzulassung beworben hat (so Beschluss des Senates vom 08.03.2012 - 3 M 27/11 u.a - OVG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2008 - 3 Nc 216/07 -, juris; dagegen nunmehr unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung: OVG Münster, Beschl. v. 20.03.2013 - 13 C 91/12 -, juris; offen lassend: BayVGH, Beschl. v. 19.02.2013 - 7 CE 13.10032 -, juris).